Evangelische Kirchengemeinde Haan – Gemeindezentrum Flemingstraße – Hygiene- und Schutzkonzept
Maßgeblich für unser Vorgehen sind die Eckpunkte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Es gilt die jeweilige aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NW. (aktuell: 15.07.2020/11.08.2020) und die Empfehlungen der EKiR
Auf dieser Grundlage gilt für die Benutzung der Flemingstraße ab dem 17.08.2020 Folgendes:
1. Nach den Sommerferien können Gemeindegruppen bis zu 10 Personen im Gemeindezentrum Flemingstraße wieder zusammenkommen.
2. Für alle TN/innen sind die Vorgaben dieses Hygiene- und Schutzkonzepts verpflichtend. Die Gesamtverantwortung trägt die/der jeweilige verantwortliche Ansprechpartner/in.
3. Für alle TN/innen gelten die A-H-A – Regeln:
· Abstand (1,5 Meter zwischen den TN)
· Hygienemaßnahmen: u.a. Benutzung der Desinfektionsspender vor jedem Betreten des Raumes
· Tragen der Alltagsmasken vor Betreten und beim Verlassen des Raumes; während des Gruppentreffens können die Masken bei Einverständnis aller TN/innen abgenommen werden.
4. Eintrag in die Dokumentationsliste (am besten mit eigenem Schreiber), die zu einer evtl. Nachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden vorzulegen sind. Die Hinweise zum Datenschutz auf den Dokumentationslisten nehmen die TN/innen mit dem Eintrag ihrer Daten zur Kenntnis.
5. Die Dokumentationslisten verbleiben in der Obhut der verantwortlichen Leitung.
6. Mit dem Eintrag in die Liste versichert die/der TN/in, dass er/sie nicht an Covid-19-typischen Krankheitssymptomen (v.a. Fieber, Husten, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen) leidet und auch nicht unter Quarantäne gestellt ist.
An – 09.08.2020 – 2
Gemeindezentrum Flemingstraße – Belegung nach Ende der Sommerferien NW 2020 – Regelwerk
- Unser Gemeindezentrum Flemingstraße wird ab Montag, 08.2020 für Gruppen bis zu maximal 10 Personen wieder geöffnet.
- Die Benutzung des Gemeindezentrums geschieht in Eigenverantwortung der jeweiligen Gruppen. Reinigungs- und Hausmeisterdienste stehen nicht bzw. wie bisher nur im eingeschränkten Maße zur Verfügung.
- Für jede Gruppe ist ein/e verantwortliche/r Ansprechpartner/in zu benennen (Adresse, T-Nummer, E-Mail Adresse).
- Die/der verantwortliche Ansprechpartner/in verpflichtet sich, zu jeder Gruppensitzung anwesend zu sein, die TN auf die Hygiene- und Schutzmaßnahmen (s. Anlage) hinzuweisen und auf ihre Einhaltung zu achten.
- Die/der verantwortliche Ansprechpartner/in führt die Dokumentationslisten, achtet darauf, dass jede/r TN/in sich dort einträgt.
- Die Dokumentationslisten sind 4 Wochen lang in Obhut der verantw. Ansprechpartner/innen aufzubewahren und den Gesundheitsbehörden – wenn nötig – zur Nachverfolgung zur Verfügung zu stellen.
- Zwischen den einzelnen Gruppenbelegungen richten wir eine 30-minütige Pausenzeit Die jeweiligen Gruppen sollen sich beim Einfinden und beim Herausgehen nicht begegnen.
- Vor Beginn und nach dem Ende jeder Gruppensitzung müssen die Räume 15 Minuten lang belüftet werden: Öffnung der Fenster und Türen, Luftdurchzug soll ermöglicht werden.
- Während der Gruppentreffen sind Fenster und Türen zur Belüftung zu öffnen.
- Nach jeder Sitzung sind die benutzten Gegenstände (vor allem Tische, Türklinken, u.a.) mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln und Tüchern zu reinigen.
- Es gilt – ohne Ausnahme – der veröffentliche Belegungsplan
- Die verantwortlichen AnsprechpartnerInnen verpflichten sich das Regelwerk einzuhalten. (Mitteilung per Mail reicht.)
An – BFlstr. – 10.08.2020/1
Dokumente eingestellt 28.08.2020